Behandlung von Arbeitsunfällen

Als zertifizierter D-Arzt sind wir dazu berechtigt Arbeits- und Wegeunfälle zu versorgen. Der Arbeitsunfall oder Schulunfall ist ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Er liegt vor, wenn ein Unfall sich bei der versicherten Tätigkeit (der Arbeit oder beim Schulbesuch) ereignet. Der direkte Weg zur Arbeit oder Schule ist ebenfalls versichert, hierbei handelt es sich um einen sogenannten Wegeunfall. Auch Unfälle in der Schule sind von diesem Versicherungsschutz gedeckt. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ihre Verletzung als Arbeits- oder Wegeunfall zählt, beraten wir Sie natürlich gern.

Besonderheiten

Ein Wege- oder Arbeitsunfall darf  in der Regel nur von einem sogenannten Durchgangsarzt behandelt werden. Für diese Tätigkeit steht Ihnen in unserer Praxis Dr. Kerstin Dust oder ein Vertreter zur Verfügung. Ein Durchgangsarzt ( D-Arzt) ist ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit entsprechender Weiterbildung. Dieser Arzt hat von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine besondere Zulassung zur Behandlung von Wege- und Arbeitsunfällen.